Ausführliche Informationen zur Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen finden Sie in folgenden Rubriken:
Fischerei
Jugendfischereischein
Den Jugendfischereischein können Jugendliche ab dem Alter von 10 Jahren ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Allerdings ist dieser nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gültig.
Zur Beantragung eines Jugendfischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
• aktuelles biometrisches Foto
• Unterschriften beider Eltern
• Ausweis
Gebühr: Ein Jugendfischereischein kostet 15,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Ein Fischereischein auf Lebenszeit kann fünf Jahre oder auf Lebenszeit beantragt werden.
Die Prüfung kann bereits im Alter von 12 Jahren abgelegt werden. Jedoch können Sie erst im Alter von 14 Jahren mit Bestehen der Prüfung einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Zur Beantragung eines Fischereischein auf Lebenszeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
• aktuelles biometrisches Foto
• Prüfungszeugnis
• Ausweis
• Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Gebühr: Die Gebühr setzt sich aus der Fischereiabgabe und der Bearbeitungsgebühr/Ausstellung eines Scheines zusammen.
Jahresfischereischein
Für Personen die Fischereiberechtigt sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben (z.B. Tourist), kann ein Jahresfischereischein für drei Monate in einem Jahr in einer Gemeinde ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Zur Beantragung eines Jahresfischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
• aktuelles biometrisches Foto
• Ausweis
• Prüfungszeugnis (Ausland)
Gebühr: Ein Jahresfischereischein kostet 22,50 €.
Für Berechtigungsscheine zum Fischen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fischereivereine.
Ihre Ansprechpartner
Ludwig Kriegenhofer
Fischerei, Steueramt, Ordnungsamt, Straßen- und Verkehrswesen, Gewerbeamt
Telefon: 08656 9889 – 20
E-Mail:
ludwig.kriegenhofer@anger.de