Bauantragsformulare

Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde Anger einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt.

Bauantragsformulare

Checkliste
pdf

Abstandsflächenübernahme

Dateigröße: 944.85 KB
Aufrufe: 550
Datum: 27.04.2021
pdf

Allgemeine Hinweise zu den Formularen

Dateigröße: 79.29 KB
Aufrufe: 529
Datum: 27.04.2021
pdf

Bauantragsformular

Dateigröße: 1.01 MB
Aufrufe: 619
Datum: 27.04.2021
pdf

Baubeginnsanzeige

Dateigröße: 947.80 KB
Aufrufe: 520
Datum: 27.04.2021
pdf

Beseitigungsanzeige

Dateigröße: 941.03 KB
Aufrufe: 442
Datum: 27.04.2021
pdf

Brandschutz I

Dateigröße: 0.98 MB
Aufrufe: 529
Datum: 27.04.2021
pdf

Brandschutz II

Dateigröße: 0.97 MB
Aufrufe: 546
Datum: 27.04.2021
pdf

Brandschutz III

Dateigröße: 0.97 MB
Aufrufe: 455
Datum: 27.04.2021
pdf

Kriterienkatalog

Dateigröße: 962.70 KB
Aufrufe: 840
Datum: 27.04.2021
pdf

Nutzungsaufnahme

Dateigröße: 928.83 KB
Aufrufe: 615
Datum: 27.04.2021
pdf

Standsicherheit I

Dateigröße: 0.98 MB
Aufrufe: 441
Datum: 27.04.2021
pdf

Standsicherheit II

Dateigröße: 0.97 MB
Aufrufe: 449
Datum: 27.04.2021
pdf

Verantwortlicher für die Bauausführung

Dateigröße: 928.96 KB
Aufrufe: 479
Datum: 27.04.2021

Checkliste zur Eingabe von Bauanträgen für Bauherren:

Checkliste

pdf

Baugenehmigungsverfahren: Checkliste zur Eingabe von Bauanträgen für Bauherren

Dateigröße: 166.00 KB
Aufrufe: 527
Datum: 02.06.2021

Einheimischen Modell der Gemeinde Anger

Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele, in der die Wohnbedürfnisse Einheimischer besonders berücksichtigt werden, um die gewachsenen Strukturen der Gemeinde zu fördern und zu erhalten.
Aufgrund der Bayer. Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Unter anderem ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus Aufgabe der Gemeinden. Hierbei müssen jedoch die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinderzahl, finanziellen Verhältnisse, usw.) bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wurden vom Gemeinderat für die Vergabe von Bauland an Einheimische nachfolgende Kriterien festgelegt. Eine Bedürftigkeit liegt jedoch erst vor, wenn eine Mindestpunktezahl von 135 erreicht wird. Eine Vergabe unterhalb von 135 Punkten erfolgt deshalb nicht.
Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben ist es geboten, nur Bedürftige zu fördern. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wird das Grundvermögen der Eltern auf die Kinder übertragen. Somit werden bei ausreichendem Grundvermögen der Eltern die Kinder als nicht bedürftig betrachtet und daher bei der Vergabe im Rahmen dieser Kriterien ausgeschlossen (vgl. hierzu die Bestimmungen zum Vermögen, Seite 2)

Die Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von “Bauland an Einheimische” erhalten Sie im unterstehenden Button:

Bodenrichtwertliste Gemeinde Anger

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie für forst- und landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und eine Bodenrichtwertliste erstellt.

Die Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Anger liegt vom 06.07.2022 bis 09.08.2022 im Rathaus Anger, Dorfplatz 4, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird ausdrücklich hingewiesen.

Auch außerhalb der vorgenannten Auslegungszeit werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall, während der allgemeinen Dienststunden Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind gebührenfrei über das Internetportal http://www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. Die Veröffentlichung der aktuellen Bodenrichtwerte im Internet wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zuteilung Hausnummer

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Sie gewährleisten – neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste – den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung. Die Zuteilung der Hausnummer kann online gestellt werden:

Ihre Ansprechpartner

Albert Mauerer
Bauamt, Geschäftsleitung

Tel: 08656 9889 -18
E-Mail: albert.mauerer@anger.de